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E & G Klasse GmbH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Veranstaltungs-, Sport- und Büroräumen sowie Kosmetik- und Wellnessräumen der E & G Klasse GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Tagungen, Yoga, Sportaktivitäten, Ausstellungen, Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der E & G Klasse GmbH.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Einrichtungen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der E & G Klasse GmbH in Textform. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird abbedungen, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2.1 Vertragspartner sind die E & G Klasse GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der E & G Klasse GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der E & G Klasse GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die E & G Klasse GmbH zustande. Es steht der E & G Klasse GmbH frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
2.2 Die E & G Klasse GmbH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der E & G Klasse GmbH beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der E & G Klasse GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der E & G Klasse GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der E & G Klasse GmbH auftreten, wird die E & G Klasse GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die E & G Klasse GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2.3 Alle Ansprüche gegen die E & G Klasse GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der E & G Klasse GmbH beruhen.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, die E & G Klasse GmbH unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der E & G Klasse GmbH in der Öffentlichkeit zu gefährden.
3.1 Die E & G Klasse GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der E & G Klasse GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der E & G Klasse GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die E & G Klasse GmbH beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der E & G Klasse GmbH verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung oder Erhöhung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
3.4 Rechnungen der E & G Klasse GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen acht Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die E & G Klasse GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahn- und Bearbeitungsgebühren an die E & G Klasse GmbH zu erstatten. Der E & G Klasse GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.5 Die E & G Klasse GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die E & G Klasse GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der E & G Klasse GmbH aufrechnen oder verrechnen.
(Abbestellung, Stornierung)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der E & G Klasse GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die E & G Klasse GmbH der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen der E & G Klasse GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin in Textform gegenüber der E & G Klasse GmbH ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht. Stimmt die E & G Klasse GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Eine Neuvermietung wird angestrebt, um den möglichen Schaden zu mindern.
4.4 Tritt der Kunde mehr als 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zurück, wird der bereits gezahlte Betrag vollständig (100 %) zurückerstattet.
4.5 Tritt der Kunde zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, wird 50 % des vereinbarten Mietpreises zurückerstattet.
4.6 Erfolgt eine Stornierung innerhalb von weniger als 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin, behält die E & G Klasse GmbH den Mietpreis ein, sofern der Raum nicht anderweitig vermietet werden kann. Gelingt eine Neuvermietung, wird der Mietpreis abzüglich eines pauschalen Verwaltungsaufwands in Höhe von 20 % der ursprünglichen Mietkosten erstattet.
4.7 Grundsätzlich wird die E & G Klasse GmbH stets bemüht sein, stornierte Räume möglichst kurzfristig anderweitig zu vermieten. In diesem Fall wird der Mietpreis entsprechend anteilig erstattet.
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die E & G Klasse GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der E & G Klasse GmbH mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der E & G Klasse GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die E & G Klasse GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist die E & G Klasse GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
höhere Gewalt oder andere von der E & G Klasse GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Zweck der Raumnutzung sein;
die E & G Klasse GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der E & G Klasse GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der E & G Klasse GmbH zuzurechnen ist;
der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt der E & G Klasse GmbH begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nur nach vorheriger Vereinbarung mit der E & G Klasse GmbH mitbringen. In solchen Fällen wird eine zusätzliche Vereinbarung geschlossen, die die Bedingungen und etwaige Beiträge zur Deckung der Gemeinkosten regelt.
7.1 Soweit die E & G Klasse GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die E & G Klasse GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
7.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der E & G Klasse GmbH bedarf deren Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der E & G Klasse GmbH gehen zu Lasten des Kunden, soweit die E & G Klasse GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die E & G Klasse GmbH pauschal erfassen und berechnen.
7.3 Der Kunde ist mit Zustimmung der E & G Klasse GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die E & G Klasse GmbH eine Anschlussgebühr verlangen.
7.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der E & G Klasse GmbH ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
7.5 Störungen an von der E & G Klasse GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die E & G Klasse GmbH diese Störungen nicht zu vertreten hat.
7.6 Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
8.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen der E & G Klasse GmbH. Die E & G Klasse GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der E & G Klasse GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
8.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die E & G Klasse GmbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die E & G Klasse GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der E & G Klasse GmbH abzustimmen.
8.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf die E & G Klasse GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die E & G Klasse GmbH für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
9.1 Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist.
9.2 Die E & G Klasse GmbH kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
10.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der E & G Klasse GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der E & G Klasse GmbH.
10.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
10.4 Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rates: Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ – weiterführende Informationen stehen Ihnen unter diesem Link zur Verfügung.
Die E & G Klasse GmbH nimmt gemäß gesetzlicher Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teil. Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen wir Ihnen unter info@egklasse.de zur Verfügung.
10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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